Gesellschaftsverträge oder Satzungen sind Dokumente, die bei der Gründung eines Unternehmens von einem Notar aufgesetzt werden. Sie enthalten die allgemeinen Regeln und internen Vereinbarungen des Unternehmens, wie z. B. die Stimmrechte und die Zuständigkeiten der Geschäftsführung. Änderungen an diesen Artikeln werden immer von einem Notar vorgenommen.
Juristische Personen wie Einzelunternehmen oder offene Handelsgesellschaften haben keine Gesellschaftsverträge. Sie können den Gesellschaftsvertrag bei Ihrem örtlichen Unternehmensregister anfordern.