Als Finanzinstitut sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten (UBOs) unserer Händler zu identifizieren und nachzuweisen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, bitten wir Sie, den Anteil jedes UBOs anzugeben, um zu bestätigen, dass sie die gesetzliche Definition eines UBOs erfüllen.
Was ist ein UBO?
Ein UBO ist jede Person, die mehr als 25% der Anteile an einem Unternehmen besitzt. Bitte listen Sie alle Personen auf, die mehr als 25% der Anteile an Ihrem Unternehmen besitzen, zusammen mit ihren jeweiligen Anteilsquoten.
Was ist, wenn niemand mehr als 25 % besitzt?
Wenn kein Stakeholder die 25%-Schwelle erfüllt, benennen Sie bitte einen Stakeholder als Pseudo-UBO in Ihrer Organisation. In diesem Fall müssen Sie keinen Anteilsprozentsatz angeben.
Für die meisten Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist ein wirtschaftlich Berechtigter in der Regel anhand der Beteiligung oder der Kontrollrechte (mehr als 25 % der Anteile) identifizierbar. Bei Stiftungen gibt es jedoch oft keinen wirtschaftlich Berechtigten im traditionellen Sinne. In solchen Fällen sollte ein Pseudo-UBO benannt werden.
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