Die Abkürzung USt. steht für Umsatzsteuer, während MwSt. für die Mehrwertsteuer steht. Von USt. ist im B2B-Bereich und gegenüber Steuerbehörden die Rede, gegenüber Endverbrauchern nennt man die gleiche Steuer „Mehrwertsteuer“. Dabei handelt es sich um Verbrauchersteuern auf Umsätze mit den meisten Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union (EU). Die Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer wird in der gesamten Lieferkette erhoben. Wie Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Mollie-Transaktionen melden, hängt vom Land Ihres Firmensitzes ab.
Was Sie vorab wissen sollten
- Die Preisangaben auf unserer Website verstehen sich netto, also ohne Mehrwertsteuer.
- Alle Länder haben für Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen unterschiedliche Vorschriften. Ihre Steuerbehörde vor Ort kann Ihnen sagen, welche Umsatzsteuerverpflichtungen im Einzelnen für Ihr Unternehmen gelten.
- Zwischen der Mehrwertsteuer, die Sie auf Umsätze mit Ihrer Kundschaft erheben, und der Umsatzsteuer auf unsere Gebühren für unsere Zahlungsdienste besteht ein Unterschied.
Die Mehrwertsteuer, die Sie von Ihren Kunden erheben
Von Ihrer Kunden müssen Sie eine Mehrwertsteuer erheben, die je nach Ware und Land, in dem das Geschäft getätigt wird, unterschiedlich hoch ist. Ihre Steuerbehörde vor Ort kann Ihnen sagen, welche Pflichten im Einzelnen für Ihre Umsätze gelten.
Die Umsatzsteuer auf Ihre Gebühren bei der Nutzung unserer Zahlungsdienste
Ihre Umsatzsteuerpflichten variieren je nach Land, in dem Ihre Organisation registriert ist.
Niederlande
Wir erheben und melden automatisch die Umsatzsteuer in Höhe von 21 %, die in den Niederlanden für Dienstleistungen gelten, auf unsere Gebühren. Wie viel Umsatzsteuer Sie gezahlt haben, sehen Sie auf Ihren Rechnungen.
Belgien
Für Ihre Gebühren gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer berechnen und in einer Zusammenfassenden Meldung an Ihre lokale Steuerbehörde melden. Ihre Rechnungen enthalten einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
- Weitere Informationen zum Reverse-Charge-Verfahren finden Sie auf der Seite der belgischen Regierung mit Steuerinformationen.
- Weitere Informationen zu den Umsatzsteuerpflichten Ihres Unternehmens erhalten Sie bei der Zentrale Datenbank der Unternehmen oder der lokalen Steuerbehörde.
Deutschland
Für Ihre Gebühren gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer errechnen und in einer Zusammenfassenden Meldung an Ihre lokale Steuerbehörde melden. Ihre Rechnungen enthalten einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
- Weitere Informationen über das Reverse-Charge-Verfahren erhalten Sie unter 13.b.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.
- Für einige deutsche Organisationen und Kleinunternehmen gelten andere Umsatzsteuerregelungen. Weitere Informationen zu den Umsatzsteuerpflichten Ihres Unternehmens erhalten Sie beim Bundesministerium der Finanzen oder der lokalen Steuerbehörde.
Frankreich
Für Ihre Gebühren gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer errechnen und in einer Zusammenfassenden Meldung an Ihre lokale Steuerbehörde melden. Ihre Rechnungen enthalten einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
- Weitere Informationen über das Reverse-Charge-Verfahren erhalten Sie unter Artikel 13, 140 und 283(2) auf derSteuerinformationsseite der französischen Regierung.
- Die aktuellsten Informationen über die Umsatzsteuerpflichten Ihres Unternehmens liefern die News-Seite der französischen Regierung zu Steuerfragen oder Ihre lokale Steuerbehörde.
Französische Überseegebiete
Wenn Ihr Unternehmen in Guadeloupe, Französisch Guayana, Martinique, Réunion, Mayotte, Saint-Martin und den anderen französischen Überseegebieten registriert ist, müssen Sie keine Mehrwertsteuer erheben.
Sonstige Länder der EU/des EWR
Für Ihre Gebühren gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Das heißt: Sie müssen die Umsatzsteuer errechnen und in einer Zusammenfassenden Meldung an Ihre lokale Steuerbehörde melden. Ihre Rechnungen enthalten einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren.
- Weitere Informationen zu den Umsatzsteuerpflichten in Ihrem Land erhalten Sie auf der YourEurope Website.
Außerhalb der EU
Unsere Rechnungen enthalten keinen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren, aber entsprechend den lokalen Vorschriften müssen Sie unter Umständen eine Umsatzsteuer berechnen und eine Umsatzsteuererklärung bei Ihren lokalen Finanzbehörden einreichen.
- Dies gilt auch für Unternehmen in Großbritannien.
Wissenswertes
Wenn Sie eine Umsatzsteuererklärung einreichen, wird Ihnen oft die Umsatzsteuer erstattet, die Sie an Lieferanten gezahlt oder für sie gemeldet haben. Das bedeutet, die Mehrwertsteuer, die Sie von Ihrer Kundschaft erhalten, gleicht die Umsatzsteuer aus, die Ihr Unternehmen bezahlt.