Aktualisierung unserer Nutzervereinbarung

Diese Änderungen treten für Neukunden am 1. September 2026 und für Bestandskunden am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Vorab so viel: Dieses Update ist mehr als eine routinemäßige Überarbeitung der Bedingungen. Wir haben die Nutzervereinbarung neu strukturiert, um sie schlanker, logischer und leichter lesbar zu machen, und produktspezifische Bedingungen in separate produktspezifische Bedingungen ausgelagert. Die Definitionen und Artikelnummern weiter unten spiegeln diese neue Struktur wider – einige Inhalte haben sich also verschoben, auch wenn sich inhaltlich nichts geändert hat.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Definitionen

  • Neue Definitionen hinzugefügt für: Verbundene Unternehmen, Anwendbares Recht, Merchant Liabilities, MMI, Nettoabrechnungsbetrag, Produktspezifische Bedingungen, Nutzungslimit, Rücklage für Rückerstattungen, Rolling Reserve, SEPA;
  • Geänderte Definitionen für: Webseiten (jetzt: Verkaufskanäle, Payment Services (jetzt: Services), POS (jetzt: IPP);

Hauptbestimmungen

  • Artikel 1.2: DIe Vertragslaufzeit ist jetzt hier geregelt – gleich zu Beginn der Vereinbarung, statt versteckt gegen Ende.
  • Abschnitt 3 (Dienstleistungen von Mollie): Die Bestimmungen zu Mollie Connect und POS (neu: IPP) wurden vollständig gestrichen und in separate produktspezifische Bedingungen verschoben. Die bisherige „Reserveguthaben" heißt jetzt “Rücklage für Rückerstattungen” und bezieht sich ausschließlich auf die Finanzierung von Rückerstattungen.
  • Abschnitt 4 (Ihre Verpflichtungen und Einschränkungen): Erfüllung der einschlägigen Rechtsvorschriften ist jetzt der erste Artikel in diesem Abschnitt. Der Artikel Beschwerden, Störungen und Unterstützung wurde aus dem bisherigen Abschnitt Schlussbestimmungen hierher verschoben.
  • Artikel 4.6 (neu: Fair-use-Richtlinie): Wir haben einen eigenen Artikel zu Nutzungslimits bei der Nutzung des Zahlungsmodul ergänzt – inklusive der Möglichkeit, eine vorübergehende Erhöhung zu beantragen, und wie wir mit Missbrauchs- oder Betrugsrisiko umgehen.
  • Artikel 5.1 (Sicherung von Geldmitteln (SMP)): Wir haben beschrieben, wie wir mit Geldern verfahren, die in einer anderen Währung als Euro gehalten oder empfangen werden. Mollie rechnet diese täglich in Euro um – zum Referenzkurs der EZB oder, falls für den betreffenden Tag kein Kurs veröffentlicht wurde, zum zuletzt verfügbaren Kurs –, um den abzusichernden Betrag zu berechnen und abzugleichen.
  • Artikel 5.3.1 (neu): Legt genau fest, wann Gebühren fällig und zahlbar werden: sofort bei jeder einzelnen Transaktion, zu Beginn oder Ende des Abrechnungszeitraums bei Abo-Gebühren und nach Ihrem Rechnungszyklus, wenn Sie Bruttoabrechnungen nutzen.
  • Artikel 5.4.1 (neu: Nettoabrechnungsbetrag): Führt den Nettoabrechnungsbetrag ein – Ihren Anspruch aus jeder Transaktion, gedeckelt auf den Bruttoerlös abzüglich Gebühren, Chargebacks, Strafen und Rücklagen. Außerdem enthält der Artikel neue Schutzklauseln, die klarstellen, dass diese Abzugs- und Aufrechnungs-Rechte auch bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weiter gelten.
  • Artikel 5.5: Aufrechnung ist jetzt ein eigenständiger Artikel und nicht mehr Teil des Chargebacks-Artikels.
  • Artikel 5.6 (Rücklagen): Die bisherigen Regelungen zu Rolling Reserve und Einbehaltung von Geldern wurden in einem gemeinsamen Rücklagen-Artikel zusammengeführt.
  • Artikel 5.7 (Rückbuchungen und Rückerstattungen): Zusammengefasst in vier Unterartikel: Haftung bei Rückbuchungen, Konsequenzen von Rückbuchungen, Anfechtung einer Rückbuchung sowie einen neuen, eigenen Rückerstattungs-Artikel, der beschreibt, wie Rückerstattungen beantragt und finanziert werden.
  • Artikel 5.10 (neu): Gibt Mollie eine ausdrückliche Grundlage für risikobasierte Kontrollen während einer Kündigungsfrist.
  • Abschnitt 8 (Haftung und Schadensersatz): Die Haftungsobergrenze selbst bleibt unverändert. Neu ist jedoch die ausdrückliche Klarstellung, dass keine Vertragspartei ihre Haftung für vorsätzliches Fehlverhalten, Tod, Betrug oder Personenschäden begrenzt.
  • Abschnitt 9 (Eigentumsrechte): Inhaltlich unverändert, aber jetzt in einem eigenständigen Abschnitt.
  • Artikel 10.2 (neu: Fortsetzung nach Beendigung): Ersetzt einen einzelnen alten Satz durch einen ausführlichen Artikel, der genau auflistet, welche Pflichten und Artikel nach Vertragsende weitergelten.
  • Artikel 11.9 (neu: kompletter Artikel): Ein eigenständiger Artikel, den es in dieser Form vorher nicht gab.
  • Ehemaliger Abschnitt 9 (Partnervertrag): Vollständig in produktspezifische Bedingungen verschoben.

Speziell für Händler mit Sitz im Vereinigten Königreich:

  • Artikel 5.1 (Sicherung von Geldmitteln (SMP)): Wir haben klargestellt, dass Mollie auf von der SMP gehaltene Gelder keine Zinsen zahlt. Abweichend von der EU-Version wird EUR durchgängig durch GBP ersetzt; als Referenzkurs für die Umrechnung von Fremdwährungen gilt der von der Bank of England veröffentlichte Kurs statt des EZB-Kurses.

 

Kann ich der aktualisierten Nutzervereinbarung widersprechen?

Wir aktualisieren unsere Nutzervereinbarung regelmäßig, damit wir unseren Kunden weiterhin den bestmöglichen Service bieten können. Nutzen Sie unsere Services nach dem 1. Oktober 2026 weiter, gilt die aktualisierte Nutzervereinbarung für Sie verbindlich. Möchten Sie diese Änderung nicht akzeptieren, können Sie Ihr Konto schließen.

Die aktuelle und frühere Versionen der Nutzervereinbarung finden Sie jederzeit auf unserer Website.

 

Neue Nutzungsvereinbarung und produktspezifische Bedingungen