Um die Kosten für die Kontoführung in risikoreichen Branchen zu decken, kann Mollie gemäß Artikel 5.10 der Nutzungsvereinbarung einen monatlichen Mindestrechnungsbetrag für bestimmte Kunden erheben.
Wie funktioniert der monatliche Mindestrechnungsbetrag?
Wenn Ihr monatlicher Rechnungsbetrag unter 50 € liegt, wird er automatisch auf diesen Mindestbetrag angehoben. Diese Anpassung erfolgt jeweils zum Monatsende und betrifft nur Kunden, deren Rechnungsbetrag unter 50 € liegt.
Beispiel:
- Januar-Rechnung: 64 € – keine Anpassung erforderlich
- Februar-Rechnung: 57 € – keine Anpassung erforderlich
- März-Rechnung: 46 € – Anpassung auf 50 €