Kann ich Kosten für Zahlungsmethoden an Kunden weiterberechnen?

Ein Aufschlag ist eine zusätzliche Gebühr, um die Transaktionskosten von Ihren Kunden zu decken. Die Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2), die am 13. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führt ein Aufpreisverbot für die meisten B2C-Transaktionen ein.

In der Richtlinie heißt es:

  • Bei privaten Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten sind Aufschläge in der Regel nicht zulässig. Zudem sind Aufschläge bei Zahlungen per Standardüberweisung oder SEPA-Lastschrift verboten.
  • Für Buy now, pay later Zahlungsmethoden wie Klarna und in3 ist ein Aufschlag nicht zulässig.
  • In den Fällen, in denen Aufschläge zugelassen sind, darf der Betrag jeweils die Kosten nicht übersteigen, die dem Shop beim Akzeptieren der Zahlungsmethode tatsächlich entstanden sind.

Obwohl es sich hier um EU-Vorschriften handelt, kann das Verbot in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt und angewandt werden. z.B. So heißt es in der PSD2 zwar, dass Aufschläge für Zahlungen von Privatpersonen mit Debit- und Kreditkarten nicht mehr erlaubt sind – bei einigen Zahlungsmethoden ist allerdings nicht klar, ob sie auf einer Debit- oder Kreditkarte basieren. Bei einigen Zahlungsmethoden ist jedoch nicht klar, ob sie auf einer Debit- oder Kreditkarte basieren. In diesen Fällen können die Länder selbst entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Mollie behält die Entwicklungen zu diesem Thema stets im Blick.

 

 

Was kann ich tun?

Sie können entscheiden, ob Sie Ihrer Kundschaft Ihre Kosten für das Akzeptieren einer bestimmten Zahlungsmethode in Rechnung stellen wollen. Je nach Webshop-System werden Aufschläge entweder unterstützt oder nicht. Letztendlich liegt die Verantwortung dafür, dass Sie alle für Sie geltenden Gesetze einhalten, immer bei Ihnen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Zentralbank.

 

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