Nach der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) gibt es bestimmte Situationen, in denen die Parteien verpflichtet sind, eine Datenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen. Diese Situation tritt jedoch nur auf, wenn diese Parteien Daten auf Anweisung einer anderen Partei verarbeiten.
Mollie ist der Meinung, dass die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Vertrages mit unseren Händlern nicht unter diese Anforderung fällt. Wenn es um die Verarbeitung von Daten geht, handeln Mollie und der Händler nicht auf Anweisung des anderen.
Die Daten, die Mollie erhält, werden in eigener Verantwortung verarbeitet. Daher wird Mollie nicht als Prozessor, sondern als Controller im Sinne des EU-DSGVO betrachtet. Dieser Gesichtspunkt wird auch in unserer Datenschutzerklärung unter 8 erläutert, die Sie hier lesen können
Das bedeutet, dass Sie für die sichere und korrekte Verarbeitung der persönlichen Daten, die Sie erhalten, verantwortlich sind und dass Sie Ihre eigene Datenschutzerklärung erstellen müssen. Daher ist es nicht notwendig, mit Mollie einen Vertrag über die Datenverarbeitung abzuschließen.
Wenn Sie mehr über die Position des Controllers und Prozessors erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Datenschutzbehörde für weitere Informationen.