Nach der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) gibt es bestimmte Situationen, in denen die Parteien verpflichtet sind, eine Datenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen. Diese Situation tritt jedoch nur auf, wenn diese Parteien Daten auf Anweisung einer anderen Partei verarbeiten.
Mollie ist der Meinung, dass die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Vertrages mit unseren Händlern nicht unter diese Anforderung fällt. Wenn es um die Verarbeitung von Daten geht, handeln Mollie und der Händler nicht auf Anweisung des anderen. Dies bedeutet, dass beide Parteien die in der Datenschutz-Grundverordnung (EU oder Vereinigtes Königreich) festgelegten Anforderungen an für die Verarbeitung Verantwortliche erfüllen müssen. Dieser Gesichtspunkt wird auch in unserer Datenschutzerklärung unter 8 erläutert, die Sie hier lesen können
Wenn Sie mehr über die Position des Controllers und Prozessors erfahren möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre nationale Datenschutzbehörde für weitere Informationen.